Hiermit gibt der Jugendausschuss des Thüringer Badminton Verbandes die Regelungen für die Erteilung von Seniorenfreigaben für die Rückrunde der Saison 2022/2023 bekannt.
- Bereits zur Hinrunde erteilte Berechtigungen bleiben zur Rückrunde bestehen.
- Anträge für die Rückrunde können für alle Spieler ab Jahrgang 2009 gestellt werden. Für Landeskaderspieler gilt der Jahrgang 2010.
- Frist für die Beantragung zur Seniorenberechtigung ist der 15.12.2022 (1 Monat vor Rückrundenbeginn).
- Genehmigung nur mit entsprechendem Antrag: [Link]
Es gelten die Voraussetzungen nach §8 (3) der Jugendordnung:
- Genehmigung der/des Erziehungsberechtigten zur Teilnahme.
- Ärztliche Bescheinigung bei erstmaliger Erteilung auf Seniorenberechtigung, dass gegen den Einsatz im O19-Wettkampfbetrieb keine Bedenken bestehen.
- Der Spieler muss sich mindestens im 2. Jahr der U15 befinden. Ein Spieler mit Landeskaderstatus desTBV muss sich mindestens im ersten Jahr U15 befinden.
- Für den Erhalt einer Seniorenberechtigung muss der Jugendspieler innerhalb eines Jahres vor Antragstellung aktiv an min. einem offiziellen Wertungsturnier im Nachwuchsbereich teilnehmen. Offizielle Wertungsturniere sind dem DBV-Wettkampfkalender zu entnehmen.
Für Fragen steht TBV-Jugendwart Alexander Dycke jederzeit zur Verfügung.