Hiermit gibt der Jugendausschuss des Thüringer Badminton Verbandes die Regelungen für die Erteilung von Seniorenfreigaben für die Rückrunde der Saison 2022/2023 bekannt.

  1. Bereits zur Hinrunde erteilte Berechtigungen bleiben zur Rückrunde bestehen.
  2. Anträge für die Rückrunde können für alle Spieler ab Jahrgang 2009 gestellt werden. Für Landeskaderspieler gilt der Jahrgang 2010.
  3. Frist für die Beantragung zur Seniorenberechtigung ist der 15.12.2022 (1 Monat vor Rückrundenbeginn).
  4. Genehmigung nur mit entsprechendem Antrag: [Link]

Es gelten die Voraussetzungen nach §8 (3) der Jugendordnung:

  1. Genehmigung der/des Erziehungsberechtigten zur Teilnahme.
  2. Ärztliche Bescheinigung bei erstmaliger Erteilung auf Seniorenberechtigung, dass gegen den Einsatz im O19-Wettkampfbetrieb keine Bedenken bestehen.
  3. Der Spieler muss sich mindestens im 2. Jahr der U15 befinden. Ein Spieler mit Landeskaderstatus desTBV muss sich mindestens im ersten Jahr U15 befinden.
  4. Für den Erhalt einer Seniorenberechtigung muss der Jugendspieler innerhalb eines Jahres vor Antragstellung aktiv an min. einem offiziellen Wertungsturnier im Nachwuchsbereich teilnehmen. Offizielle Wertungsturniere sind dem DBV-Wettkampfkalender zu entnehmen.

Für Fragen steht TBV-Jugendwart Alexander Dycke jederzeit zur Verfügung.


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