Am 9.3.2019 findet in Erfurt der Verbandsjugendtag statt. Die wichtigsten Themen sind die Wahl des neues Jugendwartes sowie des Jugendsprechers, sowie die Vorstellung des zukünftigen Wettkampfsystems in Thüringen, welches sich eng am DBV-System orientieren muss.
Termin: Samstag, 09. März 2019
Ort: Haus des Sports (Werner-Seelenbinder-Str.1 / 99099 Erfurt / Raum 129 - Erdgeschoss)
Zeit: 10:00 Uhr (Ende spätestens 13:30 Uhr)
- Alle Anträge zur Änderung der Jugendordnung sind spätestens 6 Wochen vor dem Verbandsjugendtag beim Jugendausschuss einzureichen, der diese spätestens 4 Wochen vor dem Verbandsjugendtag bekannt gibt.
- Vorschläge für einen neuen Jugendsprecher sind herzlich willkommen und zwingend notwendig, um die Interessen der Spieler im Jugendausschuss vertreten zu können. Der Sprecher muss zum Zeitpunkt seiner Wahl noch Jugendlicher im Sinne des Gesetzes sein.
- Bitte beachtet den Delegiertenschlüssel laut Einladung.
- Über zusätzliche Unterstützung im Jugendausschuss würden wir uns sehr freuen. Wenn jemand Lust und Energie hat, uns in unserer Arbeit unter die Arme zu greifen, ist dies jederzeit willkommen. Bitte sagt uns einfach Bescheid und wir verständigen uns über die weiteren Modalitäten.
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Vorstellung und Diskussion des Rechenschaftsberichts
4. Vorstellung der Durchführungsbestimmungen in Anpassung an die neue DBV-Spielordnung
5. Änderung der Jugendordnung inklusive Abstimmung
6. Vorschläge zur Wahl des Jugendwarts des TBV
7. Wahl des Jugendwarts des TBV
8. Vorschläge zur Wahl des Jugendsprechers des TBV
9. Wahl des Jugendsprechers des TBV
10. Berufung der Beisitzer des Jugendausschusses
11. Sonstiges
12. Schlusswort des gewählten Jugendwarts
Delegiertenschlüssel
Zum Verbandsjugendtag sind je Mitgliedsverein des TBV ein Delegierter (bis einschließlich 20, beim LSB gemeldete, Vereinsjugendliche) sowie ein weiterer Delegierter (ab 21 beim LSB gemeldete Vereinsjugendliche) und der Vereinsjugendwart bzw. dessen Vertreter stimmberechtigt. Die Delegierten müssen zum Zeitpunkt des Verbandsjugendtages noch Jugendliche im Sinne der Jugendordnung sein.