Hiermit gibt der Jugendausschuss des Thüringer Badminton Verbandes die Regelungen für die Erteilung von Seniorenberechtigungen bekannt.

1. Anträge können für folgende Jahrgänge gestellt werden:

  1. Hinrunde: ab 2010 (Landeskader ab 2011)
  2. Rückrunde: ab 2011 (Landeskader ab 2012)

2. Frist für die Beantragung:

  1. Hinrunde: 15.07.2024
  2. Rückrunde: 1 Monat vor Rückrundenbeginn – vorauss. 12.01.2025

3. Genehmigung nur mit entsprechendem Antrag: [im Dokumentenpool]


Es gelten die Voraussetzungen nach §8 (3) der Jugendordnung:

  1. Genehmigung der/des Erziehungsberechtigten zur Teilnahme.
  2. Ärztliche Bescheinigung bei erstmaliger Erteilung auf Seniorenberechtigung, dass gegen den Einsatz im O19-Wettkampfbetrieb keine Bedenken bestehen.
  3. Der Spieler muss sich mindestens im 2. Jahr der U15 befinden. Ein Spieler mit Landeskaderstatus des TBV muss sich mindestens im ersten Jahr U15 befinden.
  4. Für den Erhalt einer Seniorenberechtigung muss der Jugendspieler innerhalb eines Jahres vor Antragstellung aktiv an min. einem offiziellen Wertungsturnier im Nachwuchsbereich teilnehmen. Offizielle Wertungsturniere sind dem DBV-Wettkampfkalender zu entnehmen.

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