Hiermit gibt der Jugendausschuss des Thüringer Badminton Verbandes die Regelungen für die Erteilung von Seniorenberechtigungen bekannt.
1. Anträge können für folgende Jahrgänge gestellt werden:
- Hinrunde: ab 2010 (Landeskader ab 2011)
- Rückrunde: ab 2011 (Landeskader ab 2012)
2. Frist für die Beantragung:
- Hinrunde: 15.07.2024
- Rückrunde: 1 Monat vor Rückrundenbeginn – vorauss. 12.01.2025
3. Genehmigung nur mit entsprechendem Antrag: [im Dokumentenpool]
Es gelten die Voraussetzungen nach §8 (3) der Jugendordnung:
- Genehmigung der/des Erziehungsberechtigten zur Teilnahme.
- Ärztliche Bescheinigung bei erstmaliger Erteilung auf Seniorenberechtigung, dass gegen den Einsatz im O19-Wettkampfbetrieb keine Bedenken bestehen.
- Der Spieler muss sich mindestens im 2. Jahr der U15 befinden. Ein Spieler mit Landeskaderstatus des TBV muss sich mindestens im ersten Jahr U15 befinden.
- Für den Erhalt einer Seniorenberechtigung muss der Jugendspieler innerhalb eines Jahres vor Antragstellung aktiv an min. einem offiziellen Wertungsturnier im Nachwuchsbereich teilnehmen. Offizielle Wertungsturniere sind dem DBV-Wettkampfkalender zu entnehmen.