Anpassung der TBV-Jugendordnung
Aufgrund der Änderungen in der Jugendordnung Gruppe Mitte vom 1.5.18 ergeben sich folgende Änderungen in der Jugendordnung des TBV, §8:
- Über Seniorenberechtigungen befindet der TBV-Jugendwart (vorher Jugendausschuss)
- Ärztliche Bescheinigung nur bei erstmaligem Antrag auf Seniorenberechtigung (vorher jedes Jahr neu)
- Anträge für Rückrunde bis 30. November (vorher 15. Dezember)
Die Änderungen sind in der Jugendordnung Stand 05/2018 eingearbeitet. Die Anpassungen erfolgten gemäß §14 (3) Jugendordnung des TBV ohne Einberufung einer Jugendvollversammlung. Alle Mannschaftsleiter werden separat durch den Spielausschuss informiert.
Folgende Dokumente wurden auf der TBV-Seite im Dokumenten-Pool aktualisiert:
- TBV-Jugendordnung (Bereich Satzungen/Ordnungen)
- Seniorenfreigabe für die Spielsaison 2018/2019 (Bereich Amtliches und Formulare)