Aufgepasst: Die Beantragung innerhalb des „Soforthilfeprogramms gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen" des Landes ist nur noch bis zum 31. Mai 2020 möglich. Antrag und Verfahren für gemeinnützige Sportvereine laufen ausschließlich über die GFAW – nicht zu verwechseln mit einem Programm der Thüringer Aufbaubank. Die Soforthilfe soll finanzielle Notlagen, die wegen der Corona-Krise entstanden sind, lindern. Sie soll helfen, dass die Vereine liquide bleiben, also in der Lage sind, ihre laufenden Ausgaben zu begleichen.

Eine ausführliche Information zur Beantragung sowie zur Berechtigung und Umsetzung der Anforderungen finden Sie im Online-Ratgeber auf der LSB-Homepage.


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