Die Thüringer Ehrenamtsstiftung legt den „Sonderfonds für Vereine in Not“ erneut auf. Auch Sportvereine sind wieder antragsberechtigt. Beantragt werden können bis zu 4.000 Euro, um Existenzbedrohungen abzuwenden, wenn aufgrund der anhaltenden Pandemie ein finanzieller Engpass nach dem 1. Januar 2021 entstanden ist. Ein Zahlungsengpass liegt vor, wenn für die Begleichung von Verbindlichkeiten keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. Auch ein Folgeantrag ist möglich, wenn der Fonds im Sommer 2020 bereits genutzt wurde. Aufgrund des begrenzten Budgets empfiehlt der LSB die rechtzeitige Beantragung. Die Antragsfrist läuft bis zum 1. November 2021.

Förderfähige Kosten sind anteilige Mieten und Pacht, Strom, Nebenkosten, Internet- und Telefongebühren, Versicherung, Stornokosten für Veranstaltungen, Mitgliedsbeiträge in Dachorganisationen, Maßnahmen zur digitalen Mitgliederverwaltung, Kosten für Instandhaltungen, Öffentlichkeitsarbeit oder Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagte Projekte.

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