Die Beitragsservice-Stelle von ARD, ZDF und Deutschlandradio versendet wieder verstärkt Fragebögen zur Rundfunkbeitragspflicht, die von den Vereinen ausgefüllt zurückgesendet werden sollen. Auch wenn Vereine zurückliegend keine Rundfunkbeiträge gezahlt haben sollten, eine Beitragsbefreiung besteht für gemeinnützige Vereine grundsätzlich nicht. Den Fragebögen ist nicht zu entnehmen, unter welche Voraussetzungen keine Beitragspflicht für gemeinnützige Verein besteht. Von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind gemeinnützige Vereine, die keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigte haben, die also nur auf rein ehrenamtlicher Basis tätig sind. Die Zahlung einer Aufwandsentschädigung (Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale) an ehrenamtliche Funktionsträger bzw. Mitarbeiter im Verein ist dabei unschädlich. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, sollte der Verein den Fragebogen nicht ausfüllen und an deren Stelle formlos die Beitragsservice-Stelle über diesen Umstand informieren.