Die Thüringer Landesregierung stellt Soforthilfen für gemeinnützige Organisationen und Semi-Profi-Sportvereine zur Verfügung, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie 2021 in finanzielle Notlage geraten sind. Antragsberechtigt sind auch Thüringer Sportvereine, wenn sie bis zum 31. Dezember 2019 nicht in Liquiditätsschwierigkeiten waren. Es muss eine existenzgefährdende wirtschaftliche Notlage bestehen, die durch die Corona-Krise im Jahr 2021 entstanden ist. Heißt, die fortlaufenden Einnahmen nicht ausreichen, um die betriebsnotwendigen Verbindlichkeiten vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 (bspw. für Mieten, Betriebskosten) zu zahlen. Diese Finanzierungslücke wird gefördert - nach Abzug aller verfügbarer Einnahmen (z. B. Zuwendungen, andere Fördermittel, sonstige Corona-Soforthilfen, Kurzarbeitergeld, Stornogebühren, Spenden, andere Entgelte). Nicht möglich ist eine Förderung, wenn ein Antrag beim Sonderfonds für Vereine in Not der Thüringer Ehrenamtsstiftung gestellt wurde oder für den hier maßgeblichen Zeitraum gestellt wird. Die Antragstellung ist möglich bis zum 31. Oktober 2021.