Im Programm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“ des DOSB, gefördert vom Bundesministerium des Innern und für Heimat, ist noch die Beantragung von Fördermitteln möglich. In der Säule 2 des Programms „Sporttage sind Feiertage“ sind Vereine sowie Kreis- und Stadtsportbünde antragsberechtigt. Gefördert werden 1.000 Euro für Events wie Tage der offenen Tür, Familien-, Sportabzeichen- oder Spieltage, Schnupperkurse, Infoveranstaltungen sowie öffentlichkeitswirksame Aktionen, die der Mitgliederakquise dienen. Zuwendungsfähig sind u.a. Kosten für die Erstellung öffentlichkeitswirksamer Materialien, für die Anschaffung von technischem Equipment, wie Tablets, Laptops, Kameras für die Öffentlichkeitsarbeit im Verein, die Anschaffungen von Sportkleingeräten, die Miete von Großspielgeräten/ Spielmobilen, Honorarkosten für Trainer*innen und Übungsleiter*innen, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Helfer oder etwa Bewirtungskosten (z.B. Getränke, Grillgut).