Grafik Bild (c) Wenke ThronEs ist vollbracht. Der Thüringer Landtag hat am 7. November ein neues Thüringer Sportfördergesetz verabschiedet. Der Landessportbund Thüringen als einer der Hauptakteure sieht damit den Vereins- und Verbandssport gestärkt. Auch wenn nicht alles gelungen ist, was sich der LSB erhofft hat: Es ist ein guter Kompromiss und das positive Ende eines langjährigen Prozesses – die Debatte hierzu läuft seit 2015.

Vorausgegangen waren mehrere Anhörungen, intensive Gespräche mit den Mitgliedsorganisationen, der Politik und den Kommunen sowie gemeinsam vorgebrachte Veränderungsvorschläge und neu geforderte Inhalte für den Gesetzentwurf durch die Fraktionen der Regierungskoalition. Das bisher gültige Gesetz war auf dem Stand von 1994 und benötigte dringend Anpassungen, um die Rahmenbedingungen für die 3.394 Sportvereine mit ihren rund 367.000 Mitgliedern weiterhin bestmöglich zu gestalten.

Kernpunkt des neuen Sportfördergesetzes ist die generelle unentgeltliche Nutzung der Sportstätten öffentlicher Träger und zwar erweitert auf Wettkämpfe. Bisher mussten rund 30 bis 40 Prozent der Vereine Gebühren für den Trainingsbetrieb zahlen, trotz der bisher geltenden gesetzlichen Regelung zur „in der Regel“ kostenfreien Nutzung. So wurde „diese Regel“ zunehmend umgangen, was zu Belastungen führte, die die ehrenamtlich geführten Sportvereine nicht mehr stemmen konnten. Nun sollen die Kommunen ab 2020 eine Kompensation von fünf Millionen Euro jährlich für die Einnahmereduzierungen erhalten – dafür können Sportvereine endlich langfristig planen ohne zusätzliche Ausgaben.

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