Seit November 2016 gilt das Bildungsfreistellungsgesetz in Thüringen auch für den Sport. Das heißt, Beschäftigte haben einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungsveranstaltungen im Sport zählen laut Gesetz zum Bereich der ehrenamtsbezogenen Bildung. In der Woche vom 18. bis 22. Juli bietet die LSB Thüringen Bildungswerk GmbH in der Landessportschule Bad Blankenburg drei Lehrgänge im Rahmen des Bildungsfreistellungsgesetzes an. Plätze sind sowohl für die drei Module der Vereinsmanager-C-Ausbildung als auch für den Grundlagenlehrgang und die Übungsleiter-B-Ausbildung "Sport in der Prävention" noch frei.