Der Beitrag für die zur freiwilligen Unfallversicherung angemeldeten Ämter steigt zum 1. Januar 2021 von 3,50 Euro auf 4,70 Euro pro Amt. Die VBG begründet die Beitragsanpassung mit einer Häufung schwerer Unfälle und dem damit verbundenen erheblichen Anstieg der Ausgaben für die Heilbehandlung.

Die Beiträge werden im Wege der nachträglichen Bedarfsdeckung erhoben. Das heißt, die Beiträge für das Jahr 2021 werden erst in 2022 fällig. Die Beiträge zieht der LSB Thüringen von jenen Vereinen ein, die Ehrenamtsträger zur freiwilligen Unfallversicherung angemeldet haben. Sollte ein Verein Veränderungen in seiner Anmeldung wünschen, eine Reduzierung oder auch Erweiterung seiner Ämter oder auch die Ehrenamtsversicherung kündigen wollen, so bittet der LSB um Mitteilung.

 

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