Der Rundfunkbeitrag sichert die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Der Beitrag wird von allen Bürgern, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen erhoben. Für Einrichtungen des Gemeinwohls (dazu zählen auch gemeinnützige Vereine) gilt, dass sie nur ein Drittel des Rundfunkbeitrages (5,83 €/Monat) pro Betriebsstätte zahlen und keinen zusätzlichen Beitrag für ihre Kraftfahrzeuge, wenn diese ausschließlich für eigene satzungsgemäße Zwecke eingesetzt werden. Beitragsfrei sind gemeinnützige Vereine, wenn nur Mitarbeiter auf rein ehrenamtlicher Basis tätig sind, somit der Verein keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, z.B. Minijobber beschäftigt. Zahlungen der Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale an ehrenamtlich Tätige sind unschädlich.