Abgabetermin 15. Juli 2022
Hiermit erinnert der Jugendausschuss des Thüringer Badminton Verbandes an die Regelungen für die Erteilung von Seniorenfreigaben für die Saison 2022/2023.
Gemäß §8 (2) der aktuellen Jugendordnung sind für die Erteilung der Seniorenberechtigung folgende Voraussetzungen notwendig:
- Genehmigung durch die Erziehungsberechtigten zum Spielen in einer Seniorenmannschaft.
- Ärztliche Bescheinigung bei erstmaligem Antrag auf Seniorenberechtigung, dass gegen den Einsatz in einer Seniorenmannschaft keine Bedenken bestehen.
- Der Spieler muss sich, mit Beginn der Saison, im 2. Jahr der U15 befinden.
- Ein Spieler mit Landeskaderstatus des TBV muss sich, mit Beginn der Saison, im ersten Jahr der U15 befinden. e. Für den Erhalt einer Seniorenberechtigung muss der Jugendspieler, im laufenden Kalenderjahr, vor dem 1. Spieltag der Hinrunde aktiv an min. einem offiziellen Wertungsturnier im Nachwuchsbereich teilnehmen. Soll die Freigabe erst zur Rückrunde erfolgen, so hat die Teilnahme vor dem 1. Spieltag der Rückrunde zu erfolgen. Freigaben zur Hinrunde behalten in der Rückrunde ihre Gültigkeit.
Darüber hinaus sind bzgl. der Beantragung folgende Fristen gemäß §8 (3) einzuhalten: Anträge für den Einsatz Jugendlicher in Seniorenmannschaften sind durch die Vereine/Abteilung schriftlich bis spätestens 15. Juli und für die Nachmeldung zur Rückrunde bis spätestens 30. November des laufenden Jahres vorzulegen. Dem Antrag sind die Unterlagen nach §8 (2) beizufügen.
Für Fragen steht TBV-Jugendwart Alexander Dycke jederzeit zur Verfügung.