Seit März 2020 gilt das Masernschutzgesetz, welches vorsieht, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten eine Masern-Impfung vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen. Was gilt im Sport?
1. Keine Nachweispflicht für Sportvereine mit ihren eigenen Aktivitäten wie dem Trainingsbetrieb Sportvereine mit ihren eigenen Aktivitäten wie dem Trainingsbetrieb sowie ihre Ferien- und Trainingslager sind von der Nachweispflicht zur Immunität gegen Masern nicht betroffen.
2. Nachweispflicht für Freiwilligendienstleistende, Übungsleiter, ehren- oder hauptamtlich Tätige aus Sportvereinen, die im Rahmen von Kooperationen in Schulen oder Kindergärten regelmäßig eingesetzt sind, diese müssen die Immunität nachweisen. Es gilt eine Übergangsfrist für den Nachweis bis Juli 2021.