Seit März 2020 gilt das Masernschutzgesetz, welches vorsieht, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten eine Masern-Impfung vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen. Was gilt im Sport?

1. Keine Nachweispflicht für Sportvereine mit ihren eigenen Aktivitäten wie dem Trainingsbetrieb Sportvereine mit ihren eigenen Aktivitäten wie dem Trainingsbetrieb sowie ihre Ferien- und Trainingslager sind von der Nachweispflicht zur Immunität gegen Masern nicht betroffen.

2. Nachweispflicht für Freiwilligendienstleistende, Übungsleiter, ehren- oder hauptamtlich Tätige aus Sportvereinen, die im Rahmen von Kooperationen in Schulen oder Kindergärten regelmäßig eingesetzt sind, diese müssen die Immunität nachweisen. Es gilt eine Übergangsfrist für den Nachweis bis Juli 2021.

[weitere Informationen]


TBV Logo

Kooperationen

Banner Projekt Mitteldeutschland

Ein Projekt der Landesverbände Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.


Logo Special Olympics Thüringen

AirBadminton

DEM O19 2025

Plakat DEM O19 2025
Anzeigen
Anzeige Oliver

Victor Banner

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.