Ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. Mai wurde viel diskutiert. Demnach hätten Sportvereine eine Umsatzsteuerpflicht - auch bei Mitgliedsbeiträgen. Der DOSB hatte schnell Entwarnung gegeben und sich nun noch einmal intensiv mit der Umsatzsteuerpflicht von Leistungen von Sportvereinen auseinandergesetzt. Die Aussage bleibt: Mitgliedsbeiträge sind nicht steuerbar. Das Urteil des Bundesfinanzhofs wurde stellenweise so interpretiert, dass Mitgliedsbeiträge generell nicht länger als steuerfrei zu behandeln sind. Eine Fehlinterpretation, so die einhellige Meinung der AG. „Die Einschätzung der in der AG versammelten Expert*innen hat für Klarheit und somit auch Beruhigung in diesem Sachverhalt gesorgt. Bezogen auf die echten Mitgliedsbeiträge ist das Urteil lediglich eine Bestätigung der seit Jahren geltenden Rechtslage. Jeder Mitgliedsbeitrag, der keine konkrete Gegenleistung enthält, ist für Vereine und Verbände auch weiterhin nicht steuerbar“, sagt Thomas Arnold, Finanzvorstand des DOSB.

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