Präsenzveranstaltungen in Zeiten von Corona sind nicht oder nur schwer durchführbar und die Satzungen beinhalten in den wenigsten Fällen Regelungen für derartige Ausnahmesituationen. Deshalb hat der Gesetzgeber übergangsweise Ausnahmeregelungen geschaffen. Diese gelten zunächst für das Jahr 2020, können aber verlängert werden.

Alle Vereine, die im Schuljahr 2020/2021 mit Kindergärten und Schulen kooperieren, sollten jetzt ihre Förderung beantragen! Dazu das Vereinbarungsformular digital ausfüllen, ausdrucken, unterzeichnen und bis spätestens 31. Januar 2021 an den zuständigen Stadt- oder Kreissportbund im Original senden.

Auch wenn Aus- und Fortbildungsangebote bald wieder unter der Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln umgesetzt werden können, bietet der Landessportbund Thüringen im Juni zwei Webinare an, die mit jeweils zwei Lehreinheiten zur Lizenzverlängerung für Übungsleiter und Vereinsmanager anerkannt werden.

Der Landessportbund Thüringen hat die Frist zur Meldung der Mitgliederzahlen bis zum 9. Februar 2020 verlängert. Bis dahin müssen Vereine ihre Mitgliederzahlen in das neue Verwaltungsprogramm „Unser-Sportverein.net“ eingepflegt haben.

Hier geht es zur entsprechenden Meldung auf der Internetseite des LSB Thüringen. [thueringen-sport.de]

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