Die Thüringer Ehrenamtsstiftung legt den „Sonderfonds für Vereine in Not“ erneut auf. Auch Sportvereine sind wieder antragsberechtigt. Beantragt werden können bis zu 4.000 Euro, um Existenzbedrohungen abzuwenden, wenn aufgrund der anhaltenden Pandemie ein finanzieller Engpass nach dem 1. Januar 2021 entstanden ist.
Der Landessportbund Thüringen beteiligt sich an dem bisher größten bundesweiten Forschungsprojekt zum Thema „Sexualisierte Grenzverletzungen, Belästigung und Gewalt im organisierten Sport – Häufigkeiten und Formen sowie Status Quo der Prävention und Intervention“, kurz „Sicher im Sport“.
Leider gilt weiterhin die Devise: Sport vor dem Computer statt in der Turnhalle. Doch wer hat beim virtuellen Training die Aufsichtspflicht zu übernehmen?
Datenschutz – es bedarf keiner Einwilligungserklärung für die Teilnahme am virtuellen Training, es sei denn, das Training soll aufgezeichnet werden. Auch wenn solche Aufzeichnungen an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden sollen, ist eine Einwilligung der Abgebildeten erforderlich.
Jeden Mittwoch macht der Muskelkater Sport mit Referenten der LSB Thüringen Bildungswerk GmbH. Die Workouts werden zu verschiedenen Themenbereichen im Sport unter qualifizierter Anleitung der jeweiligen Referenten durchgeführt
Für Sportvereine, die Online-Trainings durchführen oder sich andere alternative Sportangebote (z.B. Challenges) für ihre Vereinsmitglieder überlegt haben, hat der LSB Thüringen zudem einen Vereinswettbewerb gestartet. Bis 30. April 2021 können sich Vereine mit ihren Aktionen, die sie seit dem 15. März 2020 durchgeführt haben, per Online-Formular bewerben.
Gemeinnützige Vereine unterliegen gemäß Geldwäschegesetz einer Meldepflicht in das Transparenzregister beim Bundesanzeiger Verlag.
Im Rahmen des Projektes „Kooperation Kindergarten-Schule-Verein“ fördern der LSB und das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen. Bezuschusst werden Bewegungs- und Sportangebote. Grundlage ist eine jährliche Ausschreibung, in der die Kriterien festgelegt sind. Da Kindergärten und Schulen aufgrund der Corona-Maßnahmen aktuell nicht von Externen besucht werden dürfen, müssen die über 1.900 Kooperationsprojekte unfreiwillig ruhen.
Wie viele Mitglieder vereint die Thüringer Sportfamilie im Jahr 2021? Die Antwort bringt die Bestandserhebung, die vom 1. Dezember 2020 bis zum 31. Januar 2021 läuft. Dabei gilt es neue Kriterien zu beachten.
Seit September regelt eine Verordnung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport in Thüringen den Sportbetrieb in Zeiten der Pandemie. Unklarheiten werden zunehmend beseitigt. Regelmäßig sucht der LSB den Austausch mit dem Ministerium und den lokalen Gesundheitsämtern.
In den Bildungsstätten der Thüringer Sportjugend gibt es noch freie Termine für Trainingslager im nächsten Jahr. Auch wenn das SEZ Kloster 2021 neu gebaut wird, besteht die Möglichkeit Teamtrainings und erlebnispädagogische Programme zur Teamfindung und -bindung in einem Partnerobjekt durchzuführen. Natürlich werden weiterhin zahlreiche Aktivitäten auf dem Wasser angeboten, die sich in den jeweiligen Trainingsplan der Mannschaften integrieren lassen.
Der neue Thüringer Sportkalender 2021 ist ab sofort erhältlich.
Präsenzveranstaltungen in Zeiten von Corona sind nicht oder nur schwer durchführbar und die Satzungen beinhalten in den wenigsten Fällen Regelungen für derartige Ausnahmesituationen. Deshalb hat der Gesetzgeber übergangsweise Ausnahmeregelungen geschaffen. Diese gelten zunächst für das Jahr 2020, können aber verlängert werden.
Alle Vereine, die im Schuljahr 2020/2021 mit Kindergärten und Schulen kooperieren, sollten jetzt ihre Förderung beantragen! Dazu das Vereinbarungsformular digital ausfüllen, ausdrucken, unterzeichnen und bis spätestens 31. Januar 2021 an den zuständigen Stadt- oder Kreissportbund im Original senden.