Die Thüringer Ehrenamtsstiftung legt den „Sonderfonds für Vereine in Not“ erneut auf. Auch Sportvereine sind wieder antragsberechtigt. Beantragt werden können bis zu 4.000 Euro, um Existenzbedrohungen abzuwenden, wenn aufgrund der anhaltenden Pandemie ein finanzieller Engpass nach dem 1. Januar 2021 entstanden ist.

Jeden Mittwoch macht der Muskelkater Sport mit Referenten der LSB Thüringen Bildungswerk GmbH. Die Workouts werden zu verschiedenen Themenbereichen im Sport unter qualifizierter Anleitung der jeweiligen Referenten durchgeführt

Für Sportvereine, die Online-Trainings durchführen oder sich andere alternative Sportangebote (z.B. Challenges) für ihre Vereinsmitglieder überlegt haben, hat der LSB Thüringen zudem einen Vereinswettbewerb gestartet. Bis 30. April 2021 können sich Vereine mit ihren Aktionen, die sie seit dem 15. März 2020 durchgeführt haben, per Online-Formular bewerben.

Im Rahmen des Projektes „Kooperation Kindergarten-Schule-Verein“ fördern der LSB und das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen. Bezuschusst werden Bewegungs- und Sportangebote. Grundlage ist eine jährliche Ausschreibung, in der die Kriterien festgelegt sind. Da Kindergärten und Schulen aufgrund der Corona-Maßnahmen aktuell nicht von Externen besucht werden dürfen, müssen die über 1.900 Kooperationsprojekte unfreiwillig ruhen.

In den Bildungsstätten der Thüringer Sportjugend gibt es noch freie Termine für Trainingslager im nächsten Jahr. Auch wenn das SEZ Kloster 2021 neu gebaut wird, besteht die Möglichkeit Teamtrainings und erlebnispädagogische Programme zur Teamfindung und -bindung in einem Partnerobjekt durchzuführen. Natürlich werden weiterhin zahlreiche Aktivitäten auf dem Wasser angeboten, die sich in den jeweiligen Trainingsplan der Mannschaften integrieren lassen.

Präsenzveranstaltungen in Zeiten von Corona sind nicht oder nur schwer durchführbar und die Satzungen beinhalten in den wenigsten Fällen Regelungen für derartige Ausnahmesituationen. Deshalb hat der Gesetzgeber übergangsweise Ausnahmeregelungen geschaffen. Diese gelten zunächst für das Jahr 2020, können aber verlängert werden.

Alle Vereine, die im Schuljahr 2020/2021 mit Kindergärten und Schulen kooperieren, sollten jetzt ihre Förderung beantragen! Dazu das Vereinbarungsformular digital ausfüllen, ausdrucken, unterzeichnen und bis spätestens 31. Januar 2021 an den zuständigen Stadt- oder Kreissportbund im Original senden.

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