Die neue Thüringer Verordnung, die seit dem 2. Juni gültig ist, regelt Bestimmungen für den organisierten Sport in den Stufen grün, gelb und rot. Erfreulicherweise sind die Inzidenzwerte in Thüringen inzwischen so gering, dass die Mehrheit der Landkreise und kreisfreien Städte in die Stufe grün mit stabilem Inzidenzwert unter 35 eingeordnet werden, mit der kaum noch Einschränkungen für den Sportbetrieb verbunden sind. Ab dem 19. Juni wechselt mit Gotha der 19. Landkreis in Stufe grün. Der Stufe gelb (stabile Inzidenz unter 50) gehören dann nur noch die Stadt Eisenach, die Landkreise Hildburghausen und Sonneberg sowie ab dem 20. Juni der Unstrut-Hainich-Kreis an. Um als Vereinsvorstand für die jeweiligen Inzidenzstufen die richtigen Bestimmungen umsetzen zu können, hat der LSB Thüringen inzwischen auch seine Handlungsempfehlungen überarbeitet und den Sportvereinen als Muster zur Verfügung gestellt.

[Zu den Handlungsempfehlungen des LSB Thüringen]


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