Website-Betreiber, darunter auch Sportvereine, erhalten vermehrt Forderungsschreiben, nach denen sie zwischen 100 und 500 Euro Abmahngebühren bezahlen sollen, weil sie Googles kostenlose Fonts (frei verwendbare Schriftarten) in ihre Websites eingebettet haben. Die Abmahnungen werfen ihnen einen „unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht" und einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordung (DSGVO) vor. Nun gibt es leichte Entwarnung.

Das Landgericht Baden-Baden hat in einem Beschluss gegen einen der Abmahnenden verfügt, dass er es zu unterlassen hat, ein konkretes Unternehmen mit Forderungen wegen der Einbindung von Google Fonts zu kontaktieren. Auch wenn das nur eine Einzelfallentscheidung ist, die noch nicht rechtskräftig ist, gibt sie Hoffnung. Mit aller gebotenen Vorsicht zeigt diese Entwicklung, dass man den geforderten Betrag nicht vorschnell zahlen sollte. Bei Bedarf empfehlen wir Kontakt mit dem Servicebüro Sportversicherung des LSB Thüringen e.V. aufzunehmen.

 

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