Es ist wieder soweit - die jährliche Mitgliedermeldung der Thüringer Sportvereine steht an. Gemäß §13 (4) der LSB-Satzung sind alle Vereine dazu verpflichtet zum jeweils festgelegten Stichtag (1. Januar 2023) die Mitgliederbestandserhebung entsprechend der Vorgabe und nach bundeseinheitlichen Kriterien bis spätestens zum 31. Januar des Jahres zu melden. Die zu erfassenden Daten sind erforderlich für die Gewährleistung einer uneingeschränkten Sportversicherung, Beitragsberechnungen sowie etwa für die Berechnung der Vereinsförderung.
Daher sind alle aktuell 3.286 Vereine aufgerufen, ihre Vereins- und Mitgliederdaten zu prüfen, insbesondere ihre neuen Mitgliederzahlen zu melden und den Online-Antrag für die Vereinsförderung 2023 auf dem Verbandsportal www.unser-sportverein.net zu stellen. Weitere Auskünfte und Hilfeleistungen erteilen die Vereinsberater*innen der regional zuständigen Kreis- und Stadtsportbünde sowie der Landessportbund Thüringen.