„Sporttage sind Feiertage“ auf den 18. Dezember 2023 verlängert
Der Downloadzeitraum für die Sportvereinsschecks des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) wird bis zum 31. Oktober 2023 verlängert.
Der beliebte 40 Euro-Gutschein für Neumitglieder in Sportvereinen ist damit zwei Monate länger verfügbar als ursprünglich angesetzt. Ebenso wurde der Förderzeitraum für „Sporttage sind Feiertage“ auf den 18. Dezember 2023 verlängert. Bis heute wurden bereits mehr als 130.000 von insgesamt 150.000 Schecks in ganz Deutschland eingelöst. Damit tragen die Sportvereinsschecks erfolgreich dazu bei, Tausende von neuen Mitgliedern in die Vereine zu holen, um den Sport nach der Corona-Pandemie wieder zu stärken und Menschen in Bewegung zu bringen.
Michaela Röhrbein, DOSB-Vorständin Sportentwicklung: „Die Sportvereinsschecks sind beliebt in ganz Deutschland. Es ist großartig zu sehen, dass die Menschen wieder richtig Lust auf Sport und Bewegung im Verein haben und die 40 Euro-Gutscheine gerne annehmen. Das stärkt unsere vielfältige Gemeinschaft. Ich hoffe auch, dass insbesondere Familien das neu beginnende Schuljahr jetzt zum Anlass nehmen, um ihre Kinder im Verein anzumelden und dazu die Sportvereinsschecks zu nutzen. Ebenso freuen wir uns, wenn noch mehr ältere Menschen den Weg in unsere Vereine finden, um dort Gemeinschaft zu erleben und etwas Gutes für ihre Gesundheit zu tun.“
Die Sportvereinsschecks können kostenlos über das Portal des DOSB heruntergeladen werden: https://foerderportal.dosb.de/gutscheinaktion/sportvereinsscheck/
Die Sportvereinsschecks sind Teil des vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) geförderten ReStart-Programms und stehen allen Sportinteressierten seit dem 24. Januar 2023 kostenlos zur Verfügung. Sportvereine können die eingereichten Schecks noch bis zum 15. November 2023 über das Förderportal des DOSB einlösen
Weitere Informationen: www.dosb.de/sportentwicklung/restart
Im Fördermodul „Sporttage sind Feiertage“ gibt es weiterhin finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.000 Euro für Vereine, die Aktionen zur Mitgliederakquise durchführen. Fördervoraussetzung ist, dass die Maßnahme bis zum 18. Dezember 2023 beendet und eine Bewilligung des Antrags vor Start der Maßnahme erfolgt ist. Weitere Informationen sind hier zu finden.
Auch in der Bewegungslandkarte (BeLa) können weiterhin die Vereine ihre Sportangebote eintragen.