Die große Datenschutzgrundverordnung-Abmahnwelle ist bisher ausgeblieben. Denn: die Gerichte sind sich nicht einig, ob wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO überhaupt abgemahnt werden kann.
Die ersten Urteile gibt es, sie bringen jedoch keine Rechtssicherheit. Es zeichnet sich aber ab, dass nicht generell aus der DSGVO abgemahnt werden kann. Das verunsichert auch die Abmahnwilligen, was wiederum das Ausbleiben der Abmahnwelle begründet. Nichtsdestotrotz ist jeder gut beraten, Datenschutz einzuhalten und die Vorgaben der DSGVO umzusetzen, denn Ansprüche der Betroffenen bestehen ebenso wie die Bußgeldgeldvorschriften.