Sportvereine befinden sich, sofern sie öffentliche Förderungen über die Kommune, den Kreis oder das Land bzw. den Landessportbund Thüringen erhalten, in einem komplizierten Spannungsfeld. Auf der einen Seite die Anforderungen, die aus dem Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht resultieren, auf der anderen Seite die sehr komplexen haushaltsrechtlichen Erfordernisse. Diese Situation verlangt den zumeist ehrenamtlich geführten Strukturen des Thüringer Sports viel Arbeit und Engagement ab.
Der Landessportbund möchte gemeinsam mit dem Thüringer Finanzministerium und dem Thüringer Fußballverband Sportvereine über „Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit - Spenden und Zuordnungen von Aufwendungen“ informieren und lädt die Schatzmeister und Verantwortlichen herzlich zur Fortbildung „Steuertipps für Sportvereine“ am 27. November in Erfurt ein.
Weitere Informationen gibt es auf der Seite des LSB Thüringen.